Haushaltswirtschaft

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan umfasst im NKHR den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt. In den Plänen sind die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen zu veranschlagen, die das Haushaltsjahr wirtschaftlich betreffen.

  • Der Ergebnishaushalt enthält die geplanten Aufwendungen und Erträge.
  • Der Finanzhaushalt enthält die geplanten Auszahlungen und Einnahmen.

Der Haushalt nach NKHR besteht aus

  • dem Gesamthaushalt (Ergebnis-, Finanzhaushalt und Haushaltsquerschnitt),
  • den Teilhaushalten und
  • dem Stellenplan.

Dem Haushaltsplan sind beizufügen

  • der Vorbericht,
  • der Finanzplan mit Investitionsprogramm,
  • ein Haushaltsstrukturkonzept (falls erforderlich),
  • eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen,
  • eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten,
  • der letzte Gesamtabschluss,
  • die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen,
  • die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse von Beteiligungen,
  • eine Übersicht über die Budgets.

Haushaltsgliederung

Die Gliederung des Haushaltsplans, d.h. die Aufteilung in Teilhaushalte, kann von der Gemeinde individuell nach den vorgegebenen Produktbereichen des Produktplans BW oder aber nach den örtlichen Organisationsstrukturen mit Produktorientierung erfolgen.

Budgetierung

Die Teilhaushalte sind gleichzeitig als Bewirtschaftungseinheiten (Budgets) anzusehen. Sie sind bestimmten Verantwortungsbereichen zuzuordnen. Die Mittel in einem Budget sind gegenseitig Deckungsfähig wenn im Haushaltsplan nichts anderes bestimmt wird.