Recht
Am 22.4.2009 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen. Das Gesetz ist rückwirkend zum 1.1.2009 in Kraft getreten. Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften vom 16.04.2013 wurden die Einführungsfristen um vier Jahre verlängert.
Mit diesem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts wurden die rechtlichen Grundlagen für das NKHR gelegt. Die Kommunen habe ihr Haushalts- und Rechnungswesen spätestens ab dem Jahr 2020 nach dem neuen Haushaltsrecht zu führen. Bei den Regelungen zum Haushaltsausgleich und zum Gesamtabschluss sind darüber hinaus weitere Übergangsfristen vorgesehen, die den Kommunen die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens erleichtern sollen.
Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist zum 1.1.2010 in Kraft getreten. Die Verwaltungsvorschrift (VwV) zum Produkt-und Kontenrahmen wurde am 11. März 2011 erlassen.
Weiter zu Rahmenbedingungen
Weiter zu Rechtsgrundlagen